![]() ![]() Sportpolitik
Der Zürcher Kantonsrat hat sich an der Sitzung vom 11. November 2013 mit 146 zu 14 Stimmen sehr deutlich gegen die Volksinitiative des Blauen Kreuzes ausgesprochen. Auch der Gegenvorschlag, das strickte Alkohol-Werbeverbot lediglich bei Eishockey- und Fussballmatches der obersten beiden Ligen zu verlangen, hatte keine Chance. Das Kantonsparlament war der Auffassung, dass die heute geltenden Gesetze genügen. Zudem würde dieses einseitig auf Sportveranstaltungen zielende zusätzliche Verbot die Sportvereine schwerwiegend belasten. Für diese klare Stellungnahme des Kantonsrats dankt der ZKS im Namen seiner Sportverbände und –vereine. Damit kommt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung von Regierungsrat und Kantonsrat zur Ablehnung vor das Volk.
Gegen dieses unnötige, einseitige und für die Sportvereine schädigendes
Werbeverbot setzt sich der ZKS bis zur Volksabstimmung weiter ein.
Unsere Partner und unsere Sportverbände werden zu gegebener Zeit
einbezogen.
Der ZKS hat sich organisiert, um als Interessenvertreter seiner
Sportverbände und -vereine die Kampagne gegen diese Volksinitiative zu
führen. Unsere Sportverbände und -vereine sowie weitere Partner werden
einbezogen und entsprechend informiert. Informationen zur
Volksinitiative und wieso eine Ablehnung für den Vereinssport wichtig
ist, erfahren Sie im "Argumentarium gegen das Alkoholwerbeverbot".
Der Bundesrat setzt Sportförderungsgesetz auf 1.10.2012 in KraftDer Bundesrat hat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung genehmigt. Sie übernimmt in weiten Teilen die bewährten Inhalte des bisherigen Rechts und konkretisieren die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen. Verordnung und Gesetz treten auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.Die Hauptpunkte dieser Vorlage sind die folgenden:
Am 11. März 2012 findet eine der wichtigsten Volksabstimmungen für den
Sport statt. Der ZKS fordert Sie und alle Sportlerinnen und Sportler
dazu auf, an die Urne zu gehen. Stimmen Sie am 11. März 2012 JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
(Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des
Gemeinwohls»). Mit der Annahme der Vorlage kommen die Gewinne der
Lotteriegesellschaften Swisslos Interkantonale Landeslotterie und der
Société de la Loterie de la Suisse Romande weiterhin direkt der
Schweizer Bevölkerung zugute.
Tatkräftig hatte der Sport 2008 dazu beigetragen, dass die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zustande kam. Die Stossrichtung der Initiative wurde vom Bundesrat gutgeheissen. Nach seiner Auffassung hätte sie den gesetzgeberischen Handlungsspielraum jedoch eingeschränkt, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbanken-Spielen und den Lotterien beziehungsweise Wetten zu lösen. Auch die Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen sah die Landesregierung als nicht gelöst an. Sie stellte deshalb der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser Gegenentwurf mit dem Titel «Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke» stellt sicher, dass das bewährte System im Lotterie- und Sportwettenbereich beibehalten wird. Damit können die Benefiziare der Swisslos-Gewinne, insbesondere der Sport, weiterhin mit Unterstützungsleistungen im bisherigen Rahmen rechnen. Jahr für Jahr erhalten so rund 16 000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Breitensport sowie der nationale Sport Beiträge von insgesamt mehr als 540 Mio. Franken als Unterstützung. Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke im DetailNeuer Artikel 106 Bundesverfassung (BV)
Wir bitten Sie, für die Gemeinnützigkeit und für den Breitensport einzustehen! Stimmen Sie am 11. März gemeinsam mit uns JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke und fordern Sie Ihre Mitglieder dazu auf. Weitere Informationen und Hilfsmittel zur Volksabstimmung finden Sie auf der Website des Initiativ-Komitees www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch. Sportpolitisches Konzept des Kantons ZürichDas sportpolitische Konzept des Kantons Zürich, in dem die Grundlinien der kantonalen Sportpolitik festgelegt sind, wurde am 5. April 2006 vom Regierungsrat festgesetzt. Darin ist festgehalten: Mit der kantonalen Sportförderung als öffentlicher Aufgabe soll die sportliche Betätigung möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert und der Anteil der sportlich aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und Bevölkerungsgruppen erhöht werden.Der Schwerpunkt des kantonalen Sportförderungsengagements liegt dabei im aktiv betriebenen Jugend- und Breitensport. Angestrebt werden insbesondere positive Beiträge im Rahmen der Gesundheitsförderung, der Persönlichkeitsentwicklung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration, des gesellschaftlichen Zusammenhalt und des wirtschaftlichen Vorteils. Die kantonale Sportförderung besteht hauptsächlich in der Schaffung guter Rahmenbedingungen und in der Erbringung finanzieller Zuwendungen für den Sport. Die kantonale Sportförderung wird aus allgemeinen Staatsmitteln sowie aus dem kantonalen Sportfonds finanziert und versteht sich subsidiär zu den Bestrebungen der Sportverbände und -vereine.
Dieses Ergebnis kam zustande, weil die Initiative von Vertretern aus allen politischen Kreisen sowie den Bereichen Sport, Kultur und Soziales in allen Schweizer Sprachregionen getragen wurde. Mit dieser Initiative will das Komitee sicherstellen, dass die Geldspielpolitik in der Schweiz auf klaren Grundsätzen aufbaut und dem Gemeinwohl dient.
Der ZKS hat sich mit seinen Sportverbänden und Sportvereinen für die Unterschriftensammlung eingesetzt und damit einen wertvollen Beitrag geleistet. Für dieses Engagement dankt der ZKS seinen Sportlerinnen und Sportlern bestens! |
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JA zum gemeinnützigen Geldspielgesetz ZKS-Ausbildung -
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