Grundbeitrag
Den Mitgliederverbänden des ZKS wird aus dem Swisslos Sportfonds Kanton Zürich jährlich ein Grundbeitrag ausbezahlt, über den sie frei verfügen können. Dieser Beitrag ist durch die Sportverbände als «ZKS-Beitrag» in ihrem Budget und ihrer Jahresrechnung zu deklarieren. Er dient insbesondere als Entgelt für die verbandsinterne Beratung und Bearbeitung von Swisslos-Gesuchen der Vereine.
In den Grundbeitrag-Richtlinien sind die Details zur Erlangung des Grundbeitrages sowie die Berechnungsgrundlage beschrieben. Die für den Grundbeitrag notwendigen Eingaben erfolgen über das ZKS-Extranet.