Sportanlagen
Der Bau und die Erneuerung von Sportanlagen, die dem Jugend-, Breiten- und Amateursport zur Verfügung stehen, werden mit Mitteln aus dem kantonalen Sportfonds unterstützt. Vereine und Verbände, Gemeinden sowie private Träger von Sportanlagen können Sportfondsbeiträge beantragen. Nicht unterstützt werden kommerzielle Sportanlagen.
Unterstützungsgesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen. Sie können jederzeit per Online-Gesuchformular inkl. den erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Der Eingang des Gesuchs wird bestätigt.
Die Beurteilung der Gesuche sowie die Festsetzung der Beitragshöhe erfolgt gemäss Sportanlagen-Richtlinien. Der Zürcher Kantonalverband für Sport prüft im Auftrag des Sportamts alle Unterstützungsgesuche, ausgenommen Anträge von Sportanlagen, die im KASAK-Katalog aufgeführt sind.
Die Beiträge werden laufend gesprochen. Die Gesuchsteller erhalten ein Beitragsschreiben mit der Zusicherung über den Sportfondsbeitrag. Die Auszahlung des zugesprochenen Sportfondsbeitrages erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten durch Eingabe der rechtskräftigen Bauschlussabrechnung und Überprüfung durch die gesuchbearbeitende Stelle (ZKS oder Sportamt).
Das Sportanlagenkonzept des Kantons Zürich (KASAK) dient der kantonalen Sportanlagenpolitik. Ziel ist, dass alle Regionen des Kantons Zürich in genügender Weise mit bedeutenden, breitenwirksamen Sportanlagen versorgt sind und dass für die Sportverbände und -vereine spezifische Anlagen für die Ausübung der Sportarten bereitstehen. Das KASAK ist Grundlage für den KASAK-Katalog.
Gesuche zur Unterstützung von Anlagen aus dem KASAK-Katalog werden durch das Sportamt Kanton Zürich unter Beizug der KASAK-Kommission geprüft.
Kontakt für KASAK-Sportanlagen Telefon: 043 259 52 85 |
Kontakt für alle anderen Sportanlagen Telefon: 044 802 33 78 |