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ZKS-News

Einzigartiges Spesenreglement entlastet Amateurvereine und unterstützt Trainerinnen und Trainer

Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) hat gemeinsam mit dem kantonalen Steueramt ein Musterspesenreglement für seine Mitgliederverbände erarbeitet, welches es so auf nationaler Ebene noch nicht gibt. Für Vereine im Amateur- und Breitensport bedeutet dies ein wichtiger Schritt: Deren Administrationsaufwand wird dadurch enorm reduziert.

Spesenreglement_Symbol

Können von dem Musterspesenreglement profitieren: Trainerinnen und Trainer im Amateursport.

Trainerinnen und Trainer sind der Motor des Breitensports. Sie betreiben einen hohen Aufwand und investieren im Schnitt gut 2000 Arbeitsstunden im Jahr für ihre Vereine, sei es zur Wettkampfvorbereitung oder für die Planung eines Trainingslagers. Notabene tun sie dies alles ohne Lohn.

Doch ihre Tätigkeiten verursachen auch regelmässig Kosten, welche die Vereine wiederum mit Spesen vergüten. Und genau dies stellte die Zürcher Sportverbände und -vereine zuletzt vor grössere administrative Herausforderungen. Denn: Eine einheitliche Regelung zur Spesenauszahlung existierte auf Verbandsebene bis anhin nicht. Das wird sich nun ändern.

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Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) hat in Kooperation mit dem Kantonalen Steueramt Zürich ein Musterspesenreglement ausgearbeitet, welches genau auf diese Entschädigung der Freiwilligenarbeit im Breitensport abzielt – und dabei den Prozess erheblich erleichtert.

Unikat in der Schweiz

Neu können die 65 Zürcher Sportverbände, die dem Zürcher Dachverband angehören, das bewilligte Muster als Vorlage nutzen, um eine eigene, übergeordnete Spesenregelung für ihre Sportarten und Vereine zu definieren. Der ZKS begleitet die jeweiligen Verbände bei der Erarbeitung einer solchen Regelung, das kantonale Steueramt ist für dessen Genehmigung zuständig. Das neue Musterreglement, das überdies den Vereinen Rechtssicherheit bietet, ist somit ein Unikat: Eine derartig breite Hilfeleistung zur Entschädigung im Breitensport hat es bisher schweizweit noch nicht gegeben.

Ablauf bei der Erarbeitung eines Spesenreglements

 

•    Das für die einzelnen Vereine (optional) anzuwendende Reglement wird vom jeweiligen kantonalen Sportverband in Zusammenarbeit mit dem ZKS auf Grundlage des Musterreglements erstellt. 

•    Das Reglement geht dann zur Prüfung an das kantonale Steueramt. Wird es genehmigt, kann es anschliessend den Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

•    Zur Überprüfung der Entschädigungen wird pro Verband ein sinnvoller Turnus definiert, in welchem dem kantonalen Steueramt die Liste der Pauschalspesenempfänger eingereicht werden muss.

Gewinnbringend ist die Vorlage für alle Parteien. Die Vereine können die von den Verbänden ausgearbeiteten Reglemente anwenden und werden dadurch bei der Administration entlastet. Die Trainerinnen und Trainer profitieren von einer gerechten Verteilung der Vergütungen und müssen ihre finanzielle Entschädigung zur Abgeltung der Auslagen nicht mehr in der Steuererklärung deklarieren. Und schliesslich vereinfacht dies auch die Arbeit der Steuerämter, da die Spesenvergütungen nicht mehr auf ihre Begründetheit hin überprüft werden müssen. 

Das Musterreglement bedingt jedoch auch gewisse Rahmenbedingungen. Inhaltlich wird die Nutzung des Reglements ausschliesslich auf Trainerinnen und Trainer mit ehrenamtlicher Tätigkeit beziehungsweise für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Trainerfunktion beschränkt. Nicht angewandt werden darf das Reglement für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer auf höherer Stufe mit einem Lohn, Vorstände, Funktionäre, etc. Zudem definiert das Musterreglement Maximalentschädigungen, die nicht überschritten werden dürfen.

Habt ihr weitere Fragen oder möchtet Ihr auf der Grundlage des Musterreglements für euren Sportverband und eure Sportvereine ein sportartspezifisches Reglement ausarbeiten, könnt Ihr gerne Kontakt aufnehmen mit Josy Beer, Geschäftsführerin ZKS, 044 802 33 77, jbeer [at] zks-zuerich.ch (jbeer[at]zks-zuerich[dot]ch).

Prozesse Spesenreglement

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